Allgemeines über die Hebamme
Hebammen und Entbindungspfleger betreuen Frauen und Paare während der Schwangerschaft,bei der Geburt,im Wochenbett und in den ersten Lebensmonaten des Kindes.
Schon beim ersten Verdacht schwanger zu sein,kannst du Kontakt zu deiner Hebamme aufnehmen. ( empfehlenswert ab der 10.SSW , gern auch früher )
Die Hebamme kann die Schwangerschaft feststellen (durch einen Blut- oder Urintest ). Sie kann auch zu gegebenen Zeitpunkt den Mutterpaß ausstellen.
Hebammen sind ausgebildet und berechtigt selbständig die Schwangerschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durch zuführen.
Die Ultraschalluntersuchung gehört nicht zum Aufgabenbereich der Hebamme,hier für musst du zu deiner Gynäkologin/Gynäkologe.
Es gibt folgende Betreuungsmöglichkeiten:
- Vorsorge nur durch die Hebamme,Ultraschall bei der Ärztin/Arzt
( falls in der Schwangerschaft Auffälligkeiten auftreten,wird die Hebamme eine
Gynäkologin/Gynäkologe hinzuziehen)
- Vorsorge im Wechsel : Hebamme > < Gynäkologin/Gynäkologe,vor allem diese
Betreuungsmöglichkeit gewinnt immer mehr an Beliebtheit
- Vorsorge durch die Gynäkologin/Gynäkologe
Die Hebammen bieten auch Geburtsvorbereitungskurse für werdende Mütter/Paare an.
Ein weiteres Aufgabengebiet der Hebamme ist die Rückbildungsgymnastik.
Hier hast du die Möglichkeit den Kurs mit oder ohne Kind zu belegen.
Natürlich gibt es auch Kurse,bei denen die Kinder in die Übungen integriert werden, dies ist aber nicht immer der Fall.
Im Wochenbett (die ersten 12 Wochen nach der Geburt) besucht die Hebamme dich und dein Baby zu Hause. Bei der Wochenbettbetreuung wird auf das körperliche, aber auch auf das seelische Wohlbefinden geachtet.
Hauptbestandteil eines Wochenbettbesuches sind vor allem die Stillberatung oder Ernährungsberatung für den Säugling,aber auch alle Fragen rund um die neue Lebenssituation.
Weitere Schwerpunkte sind : Gewichtsentwicklung deines Babys, Nabelpflege, Rückbildung der Gebärmutter, Verheilung einer Geburtsverletzung, Beratung über Ernährung, Hygiene im Wochenbett und alles was dich sonst noch beschäftigt.
Auch verwaiste Eltern haben Anspruch auf Wochenbettbetreuung. Das gilt auch bei Fehlgeburten, egal in welcher Schwangerschaftswoche sie stattfand.
Die Kosten für diese Hebammenhilfe werden von den Krankenkassen übernommen.
Nach dem Wochenbett kannst du deine Hebamme bis zum ersten Geburtstag deines Kindes bei Fragen zum Stillen, der Flaschenernährung, der Beikosteinführung und zum Abstillen kontaktieren .
Eltern von einem Adoptivkind können ebenfalls eine Hebammenbetreuung in den ersten Monaten in Anspruch nehmen. Laut Sozialgesetzbuch V§24 d hat in diesem Fall das versicherte Kind Anspruch auf Hebammenhilfe.